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Jessica Weser

Verletzte Schweine auf Tiertransporter: Ermittlungsverfahren eingestellt


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt ihr Ermittlungsverfahren wegen der von uns dokumentierten verletzten Schweine ein. Warum? Ob die Schweine tatsächlich Verletzungen trugen, ließe sich nicht länger nachvollziehen - weil sie inzwischen schon geschlachtet wurden.


Als sich ein Teil des Offene Käfige Teams im September 2015 auf den Weg zur International Animal Rights Conference in Luxemburg machte, begegneten wir auf der Autobahn A8 zufällig einem Tiertransporter. Es fiel unweigerlich auf: Die Schweine im Inneren trugen zahlreiche Wunden.


Wir begannen von unserem Auto aus Fotos von den Tieren zu machen, als der Fahrer des Tiertransporters bei voller Fahrt auf der Autobahn plötzlich auf die Bremse stieg, um uns loszuwerden. Als wir uns durch dieses verantwortungslose Manöver nicht einschüchtern ließen, steuerte er seinen LKW wenig später ohne Vorwarnung auf unsere Spur.


Obwohl wir unter Zeitdruck standen, suchten wir die nächstgelegene Polizeistation auf, in der Hoffnung, dass bei zeitnahem Handeln der Tiertransporter noch aufgehalten werden könnte. Wir erstatteten Anzeige und übergaben relevantes Video- und Fotomaterial.


Einige Monate darauf baten wir um Auskunft über weitere Geschehnisse nach unserer Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart antwortete, dass noch keine nähere Auskunft wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens zu Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB, Nötigung gemäß § 240 StGB sowie Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gemäß § 17 TierSchG, möglich sei.

Nun haben wir - ganze 19 Monate später - die Benachrichtigung über Einstellung des Ermittlungsverfahrens bekommen. Mangels weiterer Zeug*Innen wurden Ermittlungen zum Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie der Nötigung fallen gelassen.


Das Wichtigste jedoch war die Ermittlung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, welche ebenfalls eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart begründet diese Entscheidung wie folgt: "Nachträglich ermittelt werden konnte lediglich, dass die Schweine zum Schlachthof geliefert wurden. Vermerke dort über Art oder Umfang von Verletzungen existieren nicht."


Was bedeutet das? Sind es nun paradoxerweise die Schlachthöfe, die Tiere auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz untersuchen müssen - bevor sie diese töten? Oder ist es bei "Nutz"tieren hinfällig, wenn Verletzungen vorhanden sind, solange sie zeitnah geschlachtet wurden? Wir sehen in dieser makaberen Begründung beispielhaft, weshalb unser Einsatz für Tierrechte so nötig ist.


Wir werden weiterhin den Tieren eine Stimme geben, auf dass solche Ausreden bald der Vergangenheit angehören und Täter*Innen zur Verantwortung gezogen werden!


Du willst dich mit uns für Tiere einsetzen? Erfahre, wie Du mitmachen kannst, oder unterstütze unsere Arbeit durch eine Spende!

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